Tipps vom Yogadude: Freiberuflich oder gewerbetreibend – arbeiten als Yogalehrer*in

Der „Yogadude“ Thomas Meinhof schreibt bei uns über das Thema Yoga & Business. Heute: Was ist der Unterschied zwischen selbständig, freiberuflich und gewerbetreibend?

Die erste Frage, die du dir vielleicht stellst, lautet: „“Warum ist das überhaupt für mich relevant?“ Und diese Frage ist nicht unberechtigt. Hier der Versuch einer Antwort: Ob du Freiberufler oder Gewerbetreibende*r bist, ist vor allem wichtig, weil es zahlreiche Vorteile mit sich bringt, einen so genannten „freien Beruf“ auszuüben.

  1. Freiberufler brauchen keine Gewerbeanmeldung (lediglich eine Steuernummer). 
  2. Freiberufler bezahlen keine Gewerbesteuer. 
  3. Freiberufler müssen nicht Mitglied einer Handelskammer o.ä. sein.
  4. Freiberufler müssen sich nicht bei der Gewerbeaufsicht registrieren lassen.
  5. Freiberufler profitieren von einer äußerst reduzierten Buchführungspflicht (sog. Einnahme-Überschuss-Rechnung genügt).

Warum sind Yogalehrende Freiberufler?

Weil Gewerbetreibende (ab einem gewissen Mindestumsatz) mehr Steuern zahlen als freiberuflich Tätige, gibt es strenge Kriterien, die man einhalten muss, um auch vor dem Finanzamt einen freien Beruf auszuüben. Festgehalten sind diese Berufe in §18 Einkommensteuergesetz (EStG.):

„Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbstständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe.“

Es ist also davon auszugehen, dass Yogaunterricht eine unterrichtende Tätigkeit (s.o.) und damit ein freier Beruf ist. Im Einzelfall kann es aber durchaus passieren, dass das Finanzamt dir deine freiberufliche Tätigkeit abstreiten und dich als Gewerbetreibende*n einstufen will, wenn du neben deiner Lehrtätigkeit vielleicht noch Handel betreibst (zum Beispiel mit ätherischen Ölen). Dann wird es schnell kniffelig und du musst unter Umständen ein Gewerbe anmelden. Gewerbesteuer wird dann aber nicht automatisch fällig – die musst du in Deutschland erst ab einem jährlichen Gewinn von 24.500 Euro (Stand: 2021) zahlen.

Papierkram: Die Anmeldung als Freiberufler bei deinem zuständigen Finanzamt – so geht’s

Dafür kannst du einfach diesen Text als Brief unterschrieben an dein zuständiges Finanzamt schicken (Adresse steht u.a. auf deinem letzten Steuerbescheid):

„Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit zeige ich Ihnen an, dass ich ab (DATUM) eine freiberufliche Tätigkeit als Yogalehrer:in aufnehmen werde/aufgenommen habe und bitte um Erteilung einer Steuernummer.

Mit freundlichen Grüßen,

Dein Name“

Und weil das als Abschluss etwas sehr trocken ist, hier noch ein Mantra:

Mögen alle Wesen glücklich und frei sein. Frei und freiberuflich.


Yogadude Kolumne

Thomas Meinhof, auch bekannt als „Yogadude“, ist studierter Betriebswirt, ausgebildeter Yoga-Lehrer und betreibt in München sein eigenes Yoga-Studio SHIVA SHIVA YOGA. Seit 2016 schreibt er regelmäßig auf seinem Blog „Yogadude“ über alle Themen rund ums Yoga, seit 2020 kann man ihn auch in seinem eigenen Nicht noch ein Yoga-Podcast hören. Im September 2021 erscheint sein Buch Selbstständig mit Yoga – von Businessplan bis Steuererklärung.

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