Tipps vom Yogadude: Freiberuflich oder gewerbetreibend – arbeiten als Yogalehrer*in

Der “Yogadude” Thomas Meinhof schreibt bei uns über das Thema Yoga & Business. Heute: Was ist der Unterschied zwischen selbständig, freiberuflich und gewerbetreibend?

Die erste Frage, die du dir vielleicht stellst, lautet: „”Warum ist das überhaupt für mich relevant?” Und diese Frage ist nicht unberechtigt. Hier der Versuch einer Antwort: Ob du Freiberufler oder Gewerbetreibende*r bist, ist vor allem wichtig, weil es zahlreiche Vorteile mit sich bringt, einen so genannten “freien Beruf” auszuüben.

  1. Freiberufler brauchen keine Gewerbeanmeldung (lediglich eine Steuernummer). 
  2. Freiberufler bezahlen keine Gewerbesteuer. 
  3. Freiberufler müssen nicht Mitglied einer Handelskammer o.ä. sein.
  4. Freiberufler müssen sich nicht bei der Gewerbeaufsicht registrieren lassen.
  5. Freiberufler profitieren von einer äußerst reduzierten Buchführungspflicht (sog. Einnahme-Überschuss-Rechnung genügt).

Warum sind Yogalehrende Freiberufler?

Weil Gewerbetreibende (ab einem gewissen Mindestumsatz) mehr Steuern zahlen als freiberuflich Tätige, gibt es strenge Kriterien, die man einhalten muss, um auch vor dem Finanzamt einen freien Beruf auszuüben. Festgehalten sind diese Berufe in §18 Einkommensteuergesetz (EStG.):

“Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbstständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe.”

Es ist also davon auszugehen, dass Yogaunterricht eine unterrichtende Tätigkeit (s.o.) und damit ein freier Beruf ist. Im Einzelfall kann es aber durchaus passieren, dass das Finanzamt dir deine freiberufliche Tätigkeit abstreiten und dich als Gewerbetreibende*n einstufen will, wenn du neben deiner Lehrtätigkeit vielleicht noch Handel betreibst (zum Beispiel mit ätherischen Ölen). Dann wird es schnell kniffelig und du musst unter Umständen ein Gewerbe anmelden. Gewerbesteuer wird dann aber nicht automatisch fällig – die musst du in Deutschland erst ab einem jährlichen Gewinn von 24.500 Euro (Stand: 2021) zahlen.

Papierkram: Die Anmeldung als Freiberufler bei deinem zuständigen Finanzamt – so geht’s

Dafür kannst du einfach diesen Text als Brief unterschrieben an dein zuständiges Finanzamt schicken (Adresse steht u.a. auf deinem letzten Steuerbescheid):

“Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit zeige ich Ihnen an, dass ich ab (DATUM) eine freiberufliche Tätigkeit als Yogalehrer:in aufnehmen werde/aufgenommen habe und bitte um Erteilung einer Steuernummer.

Mit freundlichen Grüßen,

Dein Name”

Und weil das als Abschluss etwas sehr trocken ist, hier noch ein Mantra:

Mögen alle Wesen glücklich und frei sein. Frei und freiberuflich.


Yogadude Kolumne

Thomas Meinhof, auch bekannt als “Yogadude”, ist studierter Betriebswirt, ausgebildeter Yoga-Lehrer und betreibt in München sein eigenes Yoga-Studio SHIVA SHIVA YOGA. Seit 2016 schreibt er regelmäßig auf seinem Blog “Yogadude” über alle Themen rund ums Yoga, seit 2020 kann man ihn auch in seinem eigenen Nicht noch ein Yoga-Podcast hören. Im September 2021 erscheint sein Buch Selbstständig mit Yoga – von Businessplan bis Steuererklärung.

4 Kommentare

  1. Hallo, wenn ich meine Kurse ausschließlich online über meine Website anbiete, bin ich dann auch freiberuflich tätig oder benötige ich dann schon einen Gewerbeschein, da ich sonst scheinselbständig wäre?

    • Hallo Mary, leider können wir die hier keine so richtige Antwort darauf geben. Scheinselbstständig wärst du nicht, da ja jeder Teilnehmer eine Rechnung bekommt von dir und damit unterschiedliche Auftraggeber hättest. Immer wieder werden wir zu Steuerrechtlichen Themen gefragt und wir dürfen und können auch keine verbindliche Antwort darauf geben. Um auf der sicheren Seite zu sein, solltest du eine Steuerberater*in konsultieren, da führt kein Weg daran vorbei 😉 Viel Erfolg bei all deinen Unternehmungen und Grüße aus der Redaktion

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Das Neueste

Die besten Yoga Festivals 2025

Auch in diesem Jahr stehen wieder zahlreiche Yoga-Events an. Hier haben wir dir unsere persönlichen Yoga-Highlights im Frühling und...

Astrologie: So wirkt der Mai-Vollmond im tiefgründigen Skorpion

Wann ist wieder Vollmond? Am 12. Mai 2025 um ca. 18:56 Uhr steht er im Wasserzeichen Skorpion. Welche...

Yogafrühling in Gastein – Balance finden, Natur spüren

Wenn die Bergwiesen blühen und die klare Alpenluft mit neuer Energie erfüllt ist, beginnt im Gasteinertal eine besondere Zeit...

Gesund üben mit Kristin Rübesamen: Der untere Rücken

In der Yogapraxis auf Gelenkgesundheit zu achten, ist nicht dasselbewie Yogatherapie. Mit den hier gezeigten Übungen trägst du dazu...

Yoga in der Krebstherapie

Wir wollen uns ansehen, warum Yoga als komplementärmedizinisches Verfahren in der Krebstherapie immer mehr an Bedeutung gewinnt. Warum bringt...

Yoga in der Wissenschaft: Wechselatmung

Die Wechselatmung ist die vielleicht bedeutendste Atemübung im Yoga. Traditionelle Texte beschreiben sie als ausgleichend und harmonisierend: Ida und...

Pflichtlektüre

Astrologie: So wirkt der Mai-Vollmond im tiefgründigen Skorpion

Wann ist wieder Vollmond? Am 12. Mai 2025 um ca. 18:56 Uhr steht er im Wasserzeichen Skorpion. Welche...

Sechs schöne Vollmond Rituale

Kleine Rituale helfen uns an diesen meist aufreibenden Tagen innezuhalten und uns geerdet zu fühlen. Wir haben dir 6...

Das könnte dir auch gefallen
Unsere Tipps